Sie können sechs Monate vor erreichen des Mindestalters (17J.) mit der Führerscheinausbildung beginnen, da wir erst dann den Führerschein bei der zuständigen Behörde beantragen können. Es ist empfehlenswert den Antrag gleich zu Beginn der Ausbildung zu stellen, da die Bearbeitung im Regelfall 8-12 Wochen in Anspruch nimmt.
Zunächst einmal sollten Sie für die Anmeldung mit einem Personalausweis in der Fahrschule erscheinen, damit wir Ihre Personalien aufnehmen und die entsprechenden Formulare ausfüllen können. Ein Erziehungsberechtigter ist nicht zwingend erforderlich. Die Unterschrift, die dieser auf der Ausbildungsvertrag zu leisten hat kann auch nachgereicht werden, dazu geben wir Ihenen diesen Vertrag einfach mit nach Hause.
Für den Führerscheinantrag müssen Sie folgende Unterlagen bei uns einreichen:
Bei Erweiterung eines Führerscheins noch eine Kopie desselbigen.
Im Normalfall dauert eine Führerscheinausbildung
ca. 3 – 4 Monate.
Zeitentscheidend ist aber jeder selbst. Wenn die Informationen und Übungen aus Theorie und Praxis innerhalb der Sollstunden erfolgreich absolviert werden und die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, sind 4 Monate realistisch.
Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn niemand kann Ihnen vorher sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird. Und oft kommen Sie bei einer preislich höheren Fahrschule, die eine gute und intensive Ausbildung bietet, günstiger weg als bei einer Fahrschule mit niedrigen Preisen, bei der sich der Fahrlehrer spazieren fahren lässt oder bei der Sie schlecht vorbereitet die Prüfung nicht bestehen.
Der Gesamtbetrag setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Über die einzelnen Beträge informieren wir Sie gerne persönlich vor Ort.